Die gemeinnützige Organisation Josefsheim Wartenberg ist berechtigt, Geldauflagen von Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten zu erhalten. Durch die Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren unterstützen Sie uns als Richter oder Staatsanwalt dabei, unser langfristiges Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten. Wir gehören als eine von acht Einrichtungen in Bayern zu unserem Träger Stiftung SLW Altötting.
Nachhaltige Sicherung unseres Engagements in der Kinder- und Jugendhilfe
Geldauflagenkonto
Sparkasse Erding-Dorfen
IBAN DE62 7005 1995 0000 1023 27
BIC BYLADEM1ERD
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Spenderbetreuung erreichen Sie unter:
Josefsheim Wartenberg
Heimstr. 2
85456 Wartenberg
Tel.: 08762 73559-0
Fax: 08671 980-112
E-Mail: